Allgemeine Verkaufsbedingungen der Ginner GmbH
1. Allgemeines
a) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
b) Alle (besonderen) Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks
Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen.
c) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind
auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns längstens
innerhalb von zwei Wochen – ausreichend in Textform, bestätigt
werden oder folglich durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen
werden. Es gilt dann der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als
Auftragsbestätigung.
3. Preise
a) Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren
Preislisten, elektronischen Medien, gedruckten Medien und dergleichen sind
freibleibend und unverbindlich.
b) Unsere Preise gelten grundsätzlich zuzüglich Versand- und
Versicherungskosten sowie Steuern. Bei Bestellungen von Unternehmern aus
dem Ausland und Lieferungen dorthin gelten unsere Preise exklusive
Umsatzsteuer. Ausnahme sind Lieferungen innerhalb der EU, sofern der
Empfänger bei Bestellung keine USt.-ID Nr. angibt.
c) Ist der Kunde Verbraucher, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise
zu ändern, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr
als vier Monate liegen und sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die
Materialkosten ändern. Die Änderung erfolgt im Wege einer angemessenen
Preiserhöhung oder Preissenkung im Verhältnis zur Entwicklung der genannten
Kosten. Der Verbraucher ist aufgrund einer Anpassung nur dann zum Rücktritt
berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur
unerheblich übersteigt.
d) Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Wir können jedoch
gegenüber Unternehmern im Fall einer Änderung des Marktpreises oder einer
Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten
Entgelte, den Preis bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erhöhen.
Liegt dieser Preis 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde muss dieses Rücktrittsrecht
unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
4. Zahlungs- und Lieferbedingungen, Rechte der Ginner GmbH bei
Pflichtverletzungen des Kunden
a) Ist der Kunde Unternehmer, ist die Lieferung ab Werk vereinbart, sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
b) Die Gesamtvergütung ist binnen zehn Tagen zu bezahlen. Es gelten die
gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug. Der Abzug von Skonto
bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
c) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist ein Unternehmer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
d) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
e) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
f) Sofern die Voraussetzungen von e) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
g) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs
der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der
weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
h) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist
unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
i) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns
zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
j) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des
Lieferwertes.
k) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
l) Mangels abweichender Vereinbarung liefern wir zunächst grundsätzlich
gegen Nachnahme (bar) oder Vorkasse (Banküberweisung).
m) Die Ginner GmbH ist berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu
untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist. Eventuell vereinbarte Skonti
werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Zahlung von früheren
Lieferungen in Verzug befindet.
5. Rechtsfolgen bei Nichtabnahme der bestellten Ware/Dienstleistung
Tritt der Kunde (sofern er Unternehmer ist) vom Vertrag zurück, fällt eine
Schadenspauschale in Höhe von 20% des Nettokaufpreises an, wobei dem Kunden
die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen bleibt.
Umgekehrt bleibt die Geltendmachung weiteren Schadens durch uns unberührt.
Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der
bestellten Ware um solche handelt, die wir bereits direkt beim Hersteller
bestellt haben oder wenn es sich um individuell für den Kunden erstellte
Ware handelt. Die Rückgabe von Dieselteilen und elektronischen Bauteilen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Leistungsänderung/Teillieferung/Eigentumsvorbehalt
a) Sofern der Kunde Unternehmer ist sind wir berechtigt bei einem von uns
nicht verschuldetem Leistungshindernis, abweichend von der Bestellung
geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit die
Funktionstauglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
b) Uns steht das Recht zu, Teillieferungen zu erbringen und diese einzeln
zu fakturieren (Teilrechnungen). Falls eine Ware oder Dienstleistung nicht
mehr verfügbar sein sollte, behalten wir uns vor, diese nicht zu erbringen
und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Über die Nichtverfügbarkeit der
entsprechenden Ware/Leistung werden wir aber unverzüglich informieren.
Gegebenenfalls vom Kunden vorab erbrachte Leistungen/Zahlungen werden wir
unverzüglich zurückerstatten.
c) Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum bis zur
Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Wir liefern an Unternehmer nur
auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht
stets ausdrücklich hierauf berufen.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, er insbesondere in Zahlungsverzug gerät.
d) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
- sofern er Unternehmer ist - verpflichtet, diese, sofern es sich um ein
hochwertiges Kaufgut handelt, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-
und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs-
und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde - sofern er
Unternehmer ist - diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange
das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde - sofern er
Unternehmer ist - unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu
erstatten, haftet der Kunde - sofern er Unternehmer ist - für den uns
entstandenen Ausfall.
e) Der Kunde - sofern er Unternehmer ist - ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen
gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Kunde - sofern er Unternehmer ist - schon jetzt an uns in Höhe des mit uns
vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese
Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde - sofern er Unternehmer
ist - bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon
unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der
Kunde - sofern er Unternehmer ist - seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können
wir verlangen, dass der Kunde - sofern er Unternehmer ist - uns die
abgetretenen Forderungen und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
f) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im
Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
g) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Kunden –sofern er Unternehmer ist - als Hauptsache anzusehen ist, so gilt
als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Kunde – sofern er Unternehmer ist - verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
h) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
i) Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nach vorstehenden
Bestimmungen, darf die die Ginner GmbH alle Geschäftsräume des Kunden betreten
und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
7. Export
a) Die gelieferten Produkte können Technologien und enthalten, die den
jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik
Österreich sowie den Import-/Exportkontrollvorschriften der Vereinigten
Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in
denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, diese
Bestimmungen zu beachten.
b) Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte
insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an
Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang
mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Dem Kunden
ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den
erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig
geändert werden. Der Kunde erklärt, vor jedem Export oder Reexport der
Produkte die jeweils aktuellen relevanten Vorschriften zu beachten.
8. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an den
Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Bei
Rücksendungen an uns erfolgt der Gefahrenübergang mit der Annahme der Sache
in unserem Lager.
9. Gewährleistung und Haftung
a) Mängelansprüche des Kunden setzen, sofern er Unternehmer ist, voraus,
dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und der Kunde Unternehmer ist,
sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache
berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des
Kaufpreises.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
d) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Soweit rechtlich möglich, werden Schadensersatzansprüche
für Folgeschäden (entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Abschleppkosten
etc.) ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern sind auch im Zusammenhang mit
der Nacherfüllung stehende Ein- und Ausbaukosten aus unserer Haftung
ausgeschlossen.
e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
g) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung
ausgeschlossen.
h) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang, wenn der Kunde Verbraucher ist, 24 Monate ab Ablieferung.
i) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der
mangelhaften Sache.
10. Gesamthaftung
a) Eine weitergehende Haftung (gegenüber Unternehmern) auf Schadensersatz
als in § 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz
von Sachschäden.
b) Die Begrenzung nach Abs. a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines
Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
c) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11 Einwilligung Erhalt Newsletter
Ich möchte den kostenlosen Newsletter abonnieren und habe die Bedingungen
hierzu gelesen und akzeptiert.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
a) Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrags zum Betrieb
seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort Wien. Für sämtliche
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
b) Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Ginner GmbH und dem Kunden gilt das Recht der
Republik Österreich. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13. Pfand Kältemittelleergebinde
Leergebinde muss innerhalb von 24 Monaten vom Letzt Bezug (Lieferdatum) auf Kosten des
Käufers retourniert werden, ansonsten kann keine Rückerstattung erfolgen. Der Pfandbetrag wird in Form einer Gutschrift ausgestellt und kann beim nächsten Kauf gegen verrechnet werden.
14. Altteilrückgabebedingungen
Der Altteil muss innerhalb von 14 Tagen frei an den Verkäufer erfolgen. Der
Altteil muss dem gelieferten Produkt entsprechen, und muss vollständig sein. Zerlegte bzw.
unreparierbar beschädigte Altteile können nicht akzeptiert werden. Die Teilenummer auf dem Produkt
muss lesbar sein. Bei Nichteinhaltung kann der eingehobene Pfand nicht rückerstattet werden.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Ginner GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Für Geschäftskunden (B2B) besteht kein Wiederrufsrecht.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von zehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 15 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
16. Rückgabe Altöl, Bremsflüssigkeit bzw. andere Flüssigkeiten & Öle für Privatkunden (B2C):
Die Rückgabe von Altöl, Bremsflüssigkeit bzw. anderen Flüssigkeiten und Ölen ist bis zur Höhe der gekauften Menge kostenlos an unserem Standort Walter-Jurmann-Gasse 11, 1230 Wien gegen Vorlage der Originalrechnung möglich. Zusätzlich kann der gebrauchte Ölfilter bzw. anfallende ölhaltige Abfälle abgegeben werden.
Alternativ können Sie bei Übernahme der Rücksendekosten den Versand per Paketdienst wählen. Bitte achten Sie darauf, dass Altöl und andere Gefahrenstoffe als Gefahrengut zu kennzeichnen sind und auch nur entsprechende Behältnisse zu verwenden sind.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Gewerbebetriebe bzw. KFZ-Werkstätten.
Die hier angezeigten Daten, insbesondere die gesamte Datenbank, dürfen nicht kopiert werden. Es ist zu unterlassen, die Daten oder die gesamte Datenbank ohne vorherige Zustimmung von TecAlliance zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder diese Handlungen durch Dritte ausführen zu lassen. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird verfolgt.
Bitte prüfen Sie, ob das über unseren Onlineshop identifizierte Ersatzteil auch tatsächlich dem gesuchten Ersatzteil entspricht.Gegebenenfalls sind ergänzende Informationen notwendig, um sicherzustellen, dass das gewählte Ersatzteil auch in das gewünschte Kraftfahrzeug passt.